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"Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten,
um Zeit zu sparen."

- Henry Ford -

Allgemeine Geschäftsbedingungen .

Die Agentur für Steuerberater!

CONCEPT STUDIO, Schönstraße 12, 81543 München erbringt für den Kunden (Stichwort: Auftraggeber) ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden AGB gegen Zahlung einer Vergütung die in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen im Einzelnen spezifizierten Leistungen oder Teile dieser Leistung.

§  1 – Angebote, Vertragsschluss

1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen CONCEPT STUDIO und dem Auftraggeber, denen die Erbringung von Leistungen durch CONCEPT STUDIO an den Auftraggeber, z.B. Kundenbetreuung, Projektmanagement, Schulung, Konzeption, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Programmierung und Implementierung von Online- und Offline-Lösungen, Anwendungen und Unternehmensauftritten, Dienstleistungen aus dem Bereich Vorlagen-, Präsentationserstellung wie auch Vermittlungen von Leistungen Dritter, zu Grunde liegt, gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der CONCEPT STUDIO ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2 CONCEPT STUDIO unterbreitet dem Auftraggeber ein Vertragsangebot, das entweder dem Auftraggeber übergeben oder an diesen übersandt wird. CONCEPT STUDIO ist an seine Angebote 30 Tage gebunden, diese sind freibleibend und unverbindlich. Dem Kunden wird in dem Angebot auf diese Allgemeine Geschäftsbedingungen hingewiesen auf Wunsch werden ihnen diese AGB auch übersandt. Die AGB sind auf der Website von CONCEPT STUDIO einsehbar.

1.3 Der Vertrag zwischen CONCEPT STUDIO und dem Auftraggeber kann wie folgt zustande kommen:
Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail, Brief oder Fax angenommen. Mündliche vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. In jedem Fall erklärt der Auftraggeber bei dem Zustandekommen des Vertrages sein Einverständnis mit der Einbeziehung dieser AGB in das Vertragsverhältnis. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und CONCEPT STUDIO ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB.

1.4 Der Auftraggeber erklärt sich bei erstmaliger Auftragserteilung damit einverstanden, dass diese Allgemeine Geschäftsbedingungen auch für Folgeaufträge gelten sollen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.5 CONCEPT STUDO ist berechtigt, die Allgemeine Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird hierüber schriftlich oder per E-Mail informiert. Zugleich wird der Auftraggeber auf die Möglichkeit hingewiesen, binnen 1 Monats nach Mitteilung über die änderungen der AGB diesen zu widersprechen. Nimmt der Auftraggeber diese Möglichkeit nicht wahr, besteht das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort. Widerspricht der Auftraggeber den änderungen, so besteht das Vertragsverhältnis fort, jedoch ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen.

§  2 – Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich aus dem vom Auftraggeber bestätigten Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die hierfür geschuldete Vergütung festgehalten sind.

2.2 Für die Durchführung der Dienstleistung erforderliche Beauftragung von Dritten erfolgt – soweit nichts anderes vereinbart ist – im Namen von CONCEPT STUDIO. Fremdkosten werden dem Auftraggeber weiterberechnet. CONCEPT STUDIO ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über die von dem oder den Dritten erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder ihre Abrechnung mit dem oder den beauftragten Dritten offenzulegen. Etwas anderes gilt, wenn CONCEPT STUDIO zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht vereinbarungsgemäß Dritte namens und in Vollmacht des Auftraggebers beauftragt.

2.3 Bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen behält sich CONCEPT STUDIO änderungen oder Abweichungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen vor, sofern dies nach Vertragsabschluss aus Gründen erforderlich wird, die nicht zu vertreten sind und soweit die änderungen oder Abweichungen für die vom Auftraggeber mit den von CONCEPT STUDIO beauftragten Leistungen verfolgten Zwecke nicht so erheblich sind, dass der vom Auftraggeber beabsichtigte Zweck nicht mehr erreicht werden kann.

§  3 – Vergütung

3.1 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vom Auftraggeber bestätigten Angebotes und der Aufstellung der gültigen Stundensätze. Die Verbindlichkeit des Angebotes sowie der Aufstellung der Stundensätze für die Erbringung der von CONCEPT STUDIO geschuldeten Leistungen hat der Auftraggeber mit der Bestätigung des Angebotes (Auftragsbestätigung) anerkannt.

3.2 Die Vergütung setzt sich – je nach erbrachter Leistung – zusammen aus der Vergütung für die Erstellung des Konzeptes, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Programmierung von Online- und Offline-Lösungen, Anwendungen und Unternehmensauftritten, Dienstleistungen aus dem Bereich Vorlagen-, Präsentationserstellung, Projektmanagement, Schulung, der Vermittlung von Leistungen Dritter, der Betreuung des Auftraggebers sowie der Vergütung für sonstige Leistungen, Kosten für Material und Organisation und – soweit erforderlich – Fremdkosten. Fremdkosten sind jeweils gesondert vergütungspflichtige Teilleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.3 CONCEPT STUDIO ist berechtigt, Abschlagsrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten zu stellen - zum Beispiel 30% nach Auftragserteilung, 50% nach Konzept-/ Layout-Präsentation, 20% nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von CONCEPT STUDIO verfügbar sein.

3.4 Bei den im Angebot und in der Aufstellung über die Stundensätze genannten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge ohne die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.5 Von CONCEPT STUDIO gestellte Rechnungen beinhalten den Nettobetrag der Vergütung und weisen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer aus.

3.6 Reisekosten und Spesen rechnet CONCEPT STUDIO nach Aufwand ab. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten mit dem Pkw werden mit € 0,40 je Kilometer berechnet.

3.7 Für seitens des Auftraggebers gewünschte Nachtarbeit (zwischen 19:00 und 07:00 Uhr) und Samstagsarbeit wird ein Aufschlag von 50 Prozent vereinbart, für Sonntagsarbeit wird ein Aufschlag von 100 Prozent vereinbart.

3.8 Vom Leistungsumfang des Vertragsverhältnisses (§ 2 2.1) nicht mit umfasste Leistungen, die

– auf zusätzlichen Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden oder
– auf Grund unrichtiger vorheriger Angaben des Auftraggebers erforderlich werden oder
– durch nicht von CONCEPT STUDIO zu vertretende Verzögerungen bedingt sind oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit
– diese nicht Erfüllungsgehilfen CONCEPT STUDIO sind, erforderlich werden
werden dem Auftraggeber auf Grundlage der jeweils gültigen Vergütungssätze im Stundenhonorar in Rechnung gestellt.

3.9 Anfallende Gebühren und sonstige Kosten wie zum Beispiel GEMA-Gebühren, Beiträge zur Künstlersozialversicherung, trägt der Auftraggeber bzw. sind von diesem gegen Nachweis zu erstatten.

3.10 überschreitungen des Kostenvoranschlages um mehr als 15% hat CONCEPT STUDIO dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, sobald die überschreitung absehbar ist. In diesem Fall steht dem Auftraggeber das Recht zur fristgerechten Kündigung des Vertragsverhältnisses zu. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, stehen ihm gegenüber CONCEPT STUDIO keinerlei Ansprüche zu, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften oder einzelne Regelungen des Dienstvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser AGB sehen dies ausdrücklich vor. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, sind die Parteien verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die im Hinblick auf die überschreitung des Kostenvoranschlages eine angemessene Erhöhung der Vergütung von CONCEPT STUDIO zum Gegenstand hat.

3.11 Verzögert sich die Ausführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann CONCEPT STUDIO eine angemessene Erhöhung ihrer Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Auftraggebers kann CONCEPT STUDIO auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

3.12 Kommt die Durchführung des Vertrages oder von Teilen der vereinbarten Leistungen aus Gründen nicht zustande, die – mit Ausnahme der zulässigen Kündigung – der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält CONCEPT STUDIO ihren vollen Vergütungsanspruch.

§  4 – Fälligkeit der Vergütung; Verzug

4.1 Die Vergütung ist spätestens innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Rechnungsdatum oder vereinbarter Fälligkeit zur Zahlung auf das Konto von CONCEPT STUDIO fällig. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zahlbar. Werden Teilleistungen abgerechnet, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach Erbringung der Teilleistung fällig.

4.2 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann CONCEPT STUDIO Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten (Unternehmer) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Zudem behält sich CONCEPT STUDIO das Recht vor, gem. § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.3 Dem Auftraggeber steht hinsichtlich des fälligen Vergütungsanspruchs an CONCEPT STUDIO weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht der Aufrechnung zu. Eine Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Auftraggebers zulässig.

§  5 – Eigentumsvorbehalt

5.1 CONCEPT STUDIO behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Programmierung von Online- und Offline-Lösungen, Anwendungen und Unternehmensauftritten, Dienstleistungen aus dem Bereich Vorlagen-, Präsentationserstellung und sonstigen Leistungen bis zur vertragsgemäßen Zahlung der Vergütung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist CONCEPT STUDIO berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. änderung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. An Entwürfen und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von CONCEPT STUDIO hinweisen und CONCEPT STUDIO unverzüglich benachrichtigen, damit CONCEPT STUDIO ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.

5.3 Der Auftraggeber kann die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehres nutzen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

5.4 Die Versendung von Daten auf Datenträgern oder als Dateien online und offline durch CONCEPT STUDIO erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.5 Die in Erfüllung der Leistungspflichten entstandenen Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von CONCEPT STUDIO. CONCEPT STUDIO ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass CONCEPT STUDIO ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren und vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Hat CONCEPT STUDIO dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von CONCEPT STUDIO verändert werden.

5.5 Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet CONCEPT STUDIO nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Für Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers an den Datenträgern, Dateien und Daten entstehen oder im System des Auftraggebers Schäden verursachen, ist eine Haftung von CONCEPT STUDIO ausgeschlossen.

§  6 – Pflichten und Haftung des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat CONCEPT STUDIO alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung des Leistungsumfangs und der Durchführung des vom Auftraggeber bezweckten Projektes erforderlich sind.

6.2 Der Auftraggeber unterstützt CONCEPT STUDIO unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben mitteilt sowie auf Anfragen antwortet.

6.3 Der Auftraggeber wird erforderliche (Fach-)Informationen, Testdaten, Materialien und Unterlagen (nachfolgend zusammen: Material) zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird nur solches Material liefern, das die von CONCEPT STUDIO benötigten Formate aufweist und hinsichtlich Inhalt und Träger qualitätsgesichert ist (einschließlich Prüfung auf Viren oder sonstige technische Probleme).

6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass für Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Programmierung von Online- und Offline-Lösungen, Anwendungen und Unternehmensauftritten, Dienstleistungen aus dem Bereich Vorlagen-, Präsentationserstellung zur Verfügung gestellte Material (zu den Inhalten zählen insbesondere, aber nicht abschließend, Fotos, Filme, Animationen, Tonelemente, Grafiken, Texte, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber- und Copyright-Rechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung und Nachbearbeitung hierfür einzuholen.

6.5 Entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Auftraggeber, außer, im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart.

6.6 Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Waren (Stichwort: Programme, Komponenten, Module für Online- und Offline-Lösungen), die CONCEPT STUDIO beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt CONCEPT STUDIO von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 7 – Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Die von CONCEPT STUDIO auftragsgemäß erbrachte Leistung, d.h. alle durch die CONCEPT STUDIO entwickelten Konzepte, Ideen, Entwürfe einschließlich Skizzen, Layouts und Präsentationen unterliegen als persönliche geistige Schöpfungen von CONCEPT STUDIO und ihrer Inhaber dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dessen Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

7.2 CONCEPT STUDIO überträgt dem Auftraggeber gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen, dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe, Konzepte, Ideen etc. im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Ausführung ihrer Leistungen ist allein CONCEPT STUDIO vorbehalten. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung der Schöpfung durch den Auftraggeber oder durch Dritte bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung und der vorherigen Einwilligung von CONCEPT STUDIO. Die übertragung von dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und der vorherigen Einwilligung von CONCEPT STUDIO. An von Auftraggeber vereinnahmten Nutzungsentgelten ist CONCEPT STUDIO angemessen zu beteiligen. über den Umfang eingeräumter Nutzungsrechte und die Höhe vereinbarter Nutzungsentgelte steht CONCEPT STUDIO gegenüber dem Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu.

7.4 Wiederholungen (Wiederverwendung) oder Mehrfachnutzungen (Weiterverwertung) der Schöpfung von CONCEPT STUDIO durch den Auftraggeber oder durch mit dem Auftraggeber verbundene Personen oder Unternehmen sind vergütungspflichtig, sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von CONCEPT STUDIO.

7.5 CONCEPT STUDIO hat das Recht, als Urheber des Konzepts für das dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegende Projekt auf entsprechenden Hinweisen auf das Projekt (Broschüren, Kataloge, Websites, etc.) genannt zu werden.

7.6 Kommt es nach Unterbreitung eines Angebots durch CONCEPT STUDIO nicht zum Vertragsschluss, ist es dem Auftraggeber untersagt, die im Rahmen der Präsentation durch CONCEPT STUDIO vorgeschlagenen Ideen, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Sofern CONCEPT STUDIO im Einzelfall darin einwilligt, dass der Kunde Schöpfungen von CONCEPT STUDIO verwendet, verwertet oder Dritten zugänglich macht, bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung, auch über die hierfür vom Auftraggeber zu leistende Vergütung.

§ 8 – Haftung; Haftungsbeschränkungen

8.1 Eine Haftung für die wettbewerbs-, zeichen- und namensrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeit übernimmt CONCEPT STUDIO nicht. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit der erbrachten Leistungen.

8.2 CONCEPT STUDIO verpflichtet sich, die von ihr geschuldete Leistung mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Für entstandene Schäden haftet CONCEPT STUDIO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet CONCEPT STUDIO für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern sie Pflichten verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind.

8.3 Sofern CONCEPT STUDIO auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnungen in Auftrag gibt, haftet CONCEPT STUDIO nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. CONCEPT STUDIO tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. CONCEPT STUDIO trifft lediglich ein Auswahlverschulden. Im übrigen haftet CONCEPT STUDIO nur für eigenes Verschulden und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere, aber nicht abschließend, Regen, Hagel, Wind, Sturm, Erdbeben etc. oder öffentlich-rechtliche Hindernisse, insbesondere, aber nicht abschließend, fehlende oder zurückgenommene öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, berechtigen CONCEPT STUDIO, die Erbringung ihrer Leistung für die Dauer des Hindernisses zu unterbrechen. Entsprechendes gilt, sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine weitere Vertragserfüllung zu einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen führt oder fuhren könnte. In diesem Fall ist CONCEPT STUDIO verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden hierdurch nicht ausgelöst. Dem Auftraggeber steht jedoch das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses zu.

8.5 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet CONCEPT STUDIO bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9 – Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.

§ 10 – Lieferzeit

Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages. Falls Unterlagen fehlen, beginnt die Lieferzeit zu dem Zeitpunkt, ab dem alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Korrekturabzügen und Entwürfen wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

§ 11 – Treue- und Verschwiegenheitspflicht

CONCEPT STUDIO verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu einer fachkundigen, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Alle von CONCEPT STUDIO im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse wird CONCEPT STUDIO mit Sorgfalt wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

§ 12 – Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialkasse

12.1 Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild, gehen zulasten des Auftraggebers. CONCEPT STUDIO wird den Auftraggeber in Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor Verwendung des Materials in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von CONCEPT STUDIO verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese CONCEPT STUDIO gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

12.2 Der Auftraggeber ist hiermit darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen Bereich (z.B.: Grafiker, Designer, Fotografen, Redakteure, Texter, Webdesigner, PR- und Werbeagenturen) an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht bei der Rechnung von CONCEPT STUDIO in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Tritt CONCEPT STUDIO wegen dieser Abgabe in Vorlage, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Kosten gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

§ 13 – Verträge über Suchmaschinen-Dienstleistungen

13.1 Ein Suchmaschinenoptimierungsvertrag ist ein Vertrag, der Dienstleistungen zum Gegenstand hat, die darauf gerichtet sind, die Auffindbarkeit der vertragsgegenständlichen Webseite in Suchmaschinen zu optimieren. CONCEPT STUDIO optimiert die im Angebot genannte Webseitenpräsenz sowie andere vom Auftraggeber benannte Webseiten nach den Präferenzen des Auftraggebers hinsichtlich ihrer Positionierung und Visualisierung bei Rankings (SERPS) von Suchergebnissen, welche durch Suchmaschinen bei Eingabe bestimmter Keywords, generiert werden. Dabei stellt CONCEPT STUDIO insbesondere auf die gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeiteten Suchbegriffe (Keywords) ab. Das Ziel der Optimierung ist die langfristige Verbesserung des Rankings der vertragsgegenständlichen Internetseiten in Bezug auf die definierten Suchbegriffe. Das Leistungsspektrum umfasst:

(I) Analyse der vertragsgegenständlichen Webseiten.
(II) Wettbewerbsvergleich und Analyse.
(III) Strategie-Entwicklung zur Optimierung der vertragsgegenständlichen Webseiten.
(IV) Offpage Suchmaschinenoptimierung (Strategischer Linkaufbau).
(V) Onpage-Optimierung (Technische und inhaltliche Optimierung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz).
(VI) Regelmäßige Ranking Berichte.
(VII) Betreuung per Telefon und E-Mail während des gesamten Buchungszeitraums.
(VIII) In Kooperation mit dem Auftraggeber erfolgende Bestimmung der relevanten Suchbegriffe für die vertragsgegenständlichen Webseiten (Keyword-Analyse). Dabei ist es auch möglich, die ursprünglich erarbeiteten Keyword-Kombinationen innerhalb des Buchungszeitraumes einvernehmlich nachträglich zu ändern.

13.2 Die nicht organische Suche (Stichwort: Google Adwords) ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Bei der Umsetzung des Auftrags finden die Vorgaben sowie die berechtigten Interessen der Suchdienste stets Beachtung. Wird die vertragsgegenständliche Webseite gleichwohl durch eine Suchmaschine „abgestraft“ und verschlechtert sich das Ranking, werden einvernehmlich Abhilfemaßnahmen eruiert. Gewährleistungs- sowie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister wegen der Nichtveröffentlichung oder Löschung der vertragsgegenständlichen Webseiten seitens einer Suchmaschine oder wegen der Nicht-Erreichung einer bestimmten Rankingposition sind ausgeschlossen.

13.3 Das Angebot von CONCEPT STUDIO beschränkt sich inhaltlich auf die Ausarbeitung und Ausführung von Vorschlägen zur Optimierung der Internetpräsenz des Auftraggebers und die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Top Platzierung durch SEO-Optimierung. Insofern ergreift CONCEPT STUDIO alle ihr möglichen Maßnahmen, um ein bestmögliches Ergebnis für den Auftragnehmer im Bereich der organischen Suche zu erzielen. Dabei ist zu beachten, dass die Position einer Webseite auf Suchmaschinen von vielen diversen Faktoren (ca. 200 Faktoren) abhängig ist. Zudem ist das Ranking einer Webseite bei Suchmaschinen wie Google externen und dynamischen Einflüssen ausgesetzt und unterliegt daher in aller Regel „natürlichen“ Schwankungen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sich die Position der vertragsgegenständlichen Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Eine fest definierte Position in den Suchergebnissen kann nicht garantiert werden. Eine bestimmte, dauerhafte Position bzw. ein bestimmtes Ranking kann daher auch CONCEPT STUDIO nicht zusichern. Bei Mangelhaftigkeit der Leistung stehen dem Nutzer die dienstvertragsrechtlichen Gewährleistungsrechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Mängel und Störungen sind dem Dienstleister unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von sieben Tagen nach Kenntniserlangung, in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen.

13.4 Sofern der Auftraggeber beabsichtigt selbst oder durch Dritte während der Vertragslaufzeit weitere Onpage- oder Offpage-Maßnahmen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Internetseiten zu ergreifen, ist er verpflichtet CONCEPT STUDIO vorab darüber zu informieren. Werden durch den Auftraggeber oder durch einen Dritten Onpage- oder Offpage-Maßnahmen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Internetseite ausgeführt, sind Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen CONCEPT STUDIO ausgeschlossen.

13.5 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit CONCEPT STUDIO abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und / oder änderung einer Domain in Suchmaschinen, Webkatalogen, Weblisten und PR Portale, etc. notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich CONCEPT STUDIO die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.

§ 14 – Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz

CONCEPT STUDIO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG)

§ 15 – Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist München Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

§ 16 – Schlussbestimmungen

16.1 Die Vertragssprache ist deutsch.

16.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

16.3 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

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